Büro- und Vertriebsorganisation Karin Löcher
   Bong 13, 47918 Tönisvorst, Tel. 02151-794522
Büro- und Vertriebsorganisation Karin Löcher
 
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  • AGB

     

    1.  Vertragsparteien
    1.1 Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und die Büro- und Vertriebsorganisation Karin Löcher, Bong 13, 47918 Tönisvorst, als Auftragnehmer.
    1.2 Sofern sich eine der beiden Parteien bei der Durchführung dieses Vertrages eines Dritten bedient, so wird dieser nicht Vertragspartner. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
    1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

    2. Geltungsbereich
    2.1 Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten hiermit für alle jetzigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2.2 Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers, unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, werden hiermit ausdrücklich widersprochen

    3. Vertragsabschluss
    3.1 Der Vertragsabschluss erfolgt nur in schriftlicher oder elektronischer Form durch Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder Angebotsannahme durch den Auftraggeber.

     

    4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
    4.1 Die Leistungen des AN erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der
    Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
    4.2 Der Auftragnehmer wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen, nach besten Wissen und Gewissen und dem Stand der Technik erbringen.

    5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

    5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden.
    Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentlicher Bestandteil des geschlossenen Vertrages.
    5.2 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
    5.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellter Unterlagen oder Gegenstände, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    5.4 Der Auftraggeber gewährt, bei erfolgreichem Abschluss des Auftrages, bestätigt durch die geleistete Zahlung des entsprechenden Honorars, dem Auftragnehmer, den Namen und den Sitz des Auftraggebers als Referenz auf seiner Webseite anzugeben. Der Auftraggeber ist mit einer Verlinkung auf dessen Webseite einverstanden und stellt das entsprechende Logo  kostenlos zur Verfügung.
    5.5 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag selbst.
    5.6 Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in vereinbarter Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Mehraufwand oder Verzögerungen) vom Auftraggeber selbst zu tragen.


    6. Termine und Fristen
    6.1 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich als verbindlich anerkannt worden sind.
    6.2 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, höchstens jedoch den Auftragswert, als pauschalen Schadenersatz verlangen. Damit sind sämtliche

    Schadenersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt der Auftragnehmer für den Fall des Verzuges nicht.

    7. Vergütung und Fälligkeit
    7.1 Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.
    7.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Auftragnehmers abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden aufgezeichnet werden.
    7.3 Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
    7.4 Die Rechnungssumme ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit Mahngebühren in Höhe von € 2,50 für Privatpersonen sowie € 3,50 für Firmenkunden pro Mahnung und 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Darüber hinausgehende Rechts- und Inkassogebühren übernimmt der Auftraggeber.

    8. Leistungsmängel und Gewährleistung
    Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder erbrachter Arbeitsleistung schriftlich bei dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung darf keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen.


    9. Haftungsausschluss
    9.1 Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verzögerungen, durch Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt.
    9.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
    9.3 Als Schadenersatz wird maximal der Auftragswert pauschal festgesetzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

    10. Datenschutz
    10.1 Die Parteien sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
    10.2 Ein absoluter Schutz kann nach dem heutigen Stand der Technik jedoch nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.

    11. Anwendbares Recht
    Jeder zwischen den oben genannten Parteien geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Krefeld. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

    12. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

     

     

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